AGB

Als Erzeuger und Großhändler bieten wir unsere Waren ausschließlich Unternehmen an (b2b).

Privatpersonen

Sollten Sie als Privatperson Waren von uns beziehen wollen, so sind wir gerne bereit Ihnen telefonisch, per Fax oder Email Informationen über Händler in Ihrer Nähe bekannt zu geben.

Wer Reindl Bekleidung in kleinen Mengen benötigt, findet uns unter der Marke WORKMAN® oder REINDL® in vielen Bau- und Heimwerkermärkten - oder kann unsere Waren persönlich ab Werk kaufen.

Nähere Informationen finden Sie hier.


Information für Unternehmen (Stand 08.2022)


Liefer- und Zahlungsbedingungen Bitte beachten Sie, dass sämtliche Geschäftsabschlüsse unseren allgemein gültigen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu Grunde liegen. Sie finden diese im Internet unter http://www.reindl.at/AGB.

Preise Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Satzfehler vorbehalten.

Übergrößenzuschläge

Für Übergrößen werden folgende Zuschläge verrechnet:

Herren 58 60 62 64 und darüber
Unisex   XXL   3XL und darüber
Damen 52 54 56 58 und darüber
Zuschlag 10% 10% 25% 25%

Kleinserien- Produktionszuschlag für kundenindividuelle Produkte

Für die Produktion von Produkten in Kleinserien unter 30 Stück werden folgende Zuschläge verrechnet:

Produktionsmenge 1 bis 9 Stück 10 bis 29 Stück 30 bis 49 Stück ab 50 Stück
Katalogartikel, die nicht auf Lager gehalten werden
(Kennzeichnung "Produktion" oder "Eventuell verfügbar")
10% 10% 5% 0%
Zuschläge für Kleinserienproduktion kundenindividueller Produkte 100% 25% 5% 0%

Als kundenindividuelle Produkte gelten Produkte, die in nicht in den Katalogen "Reindl Berufsbekleidung Industrie und Gewerbe", "Reindl Arbeitsschutz" oder "Reindl Pflege- und Krankenhausbekleidung" angeführt sind, sowie Abänderungen von Produkten aus diesen Katalogen auf Kundenwunsch (Die angegebenen Mengen gelten pro Modell; Produktion in der Regel nur in geraden Stückzahlen pro Größe möglich).


Preise für Entwicklung und Anpassung

Für die Entwicklung von neuen Produkten bzw. Änderung bestehender Produkte, die in der ersten Bestellung als Kleinserie (unter 50 Stück) geordert werden, werden folgende Zuschläge verrechnet:

Erstbestellmenge mind. 50 Stück 10 bis 48 Stück weniger als 10 Stück
Entwicklungspauschale € 0 € 150 nicht möglich

Anm.: Die angegebenen Mengen gelten pro Modell; Produktion in der Regel nur in geraden Stückzahlen pro Größe möglich

 

Zuschläge für individuelle Maßanpassungen, falls diese nicht durch Standardgrößen abgedeckt sind:

Maßänderungspauschale für Neuproduktionen (siehe Anm. 1) € 15 pauschal
Maßänderungszuschlag für Nachbearbeitung bereits produzierter Waren (siehe Anm. 2) € 15 pro Stück

Anm. 1: Angaben pro Modell, Größe, Änderungswunsch und Auftrag; insbesondere für Änderungen von Längen (z.B. Ärmellänge, Rückenlänge, Beinlänge) in von uns vorgegebenen Sprungwerten (vorzugsweise 5 cm); Produktion in der Regel nur in geraden Stückzahlen möglich.
Anm. 2: Angaben pro Stück und so ferne technisch umsetzbar. Wir behalten uns vor bei aufwändigen Maßanpassungen den Änderungspreis per Einzelkalkulation zu ermitteln.


Verpackung

Für Sonderverpackungen werden folgende Kosten verrechnet:

Einzelverpackung mit Hakenbügel per Stk. € 0,26
T-Shirts einzelverschweißt per Stk. € 0,33

Versandkostenanteile
Land Versandkostenanteil kostenfreie Lieferung ab einem Warenwert von
Österreich € 8,90 € 300,-
Deutschland € 11,10 € 300,-
Sonstige EU-Länder € 16,10 € 500,-
Schweiz und Liechtenstein: DDU VAT unpaid € 24,90 € 500,-
Sonstige Länder auf Anfrage

Zahlung Sie können wahlweise per Vorkasse, Bankeinzug oder Rechnung (ab Rechnungsdatum 10 Tage netto) bezahlen.
Bei Erstbestellung und nicht ausreichender Bonität behalten wir uns vor nur auf Vorkasse zu liefern. 

Hinweis Bei Sondermodellen und Aufdrucken (Stoffdrucke) können Bestellungen innerhalb der Konfektionsgrößen nur in geraden Stückzahlen entgegengenommen werden. Wir behalten uns vor, für die Reinigung stark verschmutzter Bekleidung vor Reparatur € 25 zu berechnen.

Versionsanmerkung Information für Unternehmen (ALLG 035) Version 08.2022 - Ersetzt
04.2021 (Änderung in Kleinserien-Produktionszuschlag, Maßänderungen)
REINDL-Preisliste S.34

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand 06.2022)

1. Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen der Reindl Gesellschaft m.b.H., 4762 St. Willibald (in der Folge auch "Auftragnehmer" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser "allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen" (ALZ) in Verbindung mit der "Information für Unternehmen", die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.
Diese "allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen" sowie die "Information für Unternehmen", können im Internet unter https://www.reindl.at/AGB abgerufen werden.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (in der Folge auch "Kunde" genannt) gelten nur dann als anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat; insbesondere sind keinerlei Vertragserfüllungshandlungen des Auftragnehmers als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen anzusehen.
1.3. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Folge.

2. Angebote, Bestellungen, Änderungen, Umtausch und Stornierungen
2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge aus welchem Grund auch immer abzulehnen oder nur gegen entsprechende Sicherstellung wie z.B. Vorauskasse zu erfüllen.
2.3. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf zur Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Absendens der vom Kunden bestellten Ware.
2.4. Eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen ist nur innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich und muss mittels eingeschriebenen Briefes erfolgen.
2.5. Bei Produktion von kundenindividuellen Produkten ist eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen, sowie Umtausch oder Retournierung nicht möglich. Gerechtfertigte Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Mehrkosten für Änderung oder Stornierung von Aufträgen gehen zu Lasten des Kunden.
2.6. Das Umtauschrecht ist überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware (geringfügig) beschädigt ist, Gebrauchsspuren aufweist oder aus sonstigen Gründen nicht als neuwertig weiterverkauft werden kann. Macht der Kunde von dem ihm allenfalls eingeräumten Umtauschrecht gebrauch, hat er Anspruch auf Umtausch auf eine andere Ware, nicht jedoch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
2.7. Die Rücksendung von Waren zum Austausch oder zur Rückgabe aus welchem Grund auch immer ist nur in unbeschädigter Originalverpackung zulässig.

3. Angaben
3.1. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben vorbehalten.

4. Preise
4.1. Alle seitens des Auftragnehmers genannten Preise verstehen sich Ex-Works (EXW) und sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
4.2. Im Preis enthalten ist eine einfache, handelsübliche Verpackung der Ware; Sonderverpackung, Verladung, Transport und Transportversicherung, etc. sind vom Kunden gesondert zu tragen.
4.3. Den Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Die Preise sind daher freibleibend.
4.4. Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, ist dieser berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Kunden anzulasten.
4.5. Eine Preisanpassung durch den Auftragnehmer kann auch dann erfolgen, wenn der Kunde nach Vertragsschluss noch Änderungen des Lieferzeitpunktes, der Quantität oder der Qualität der bestellten Ware verlangt.

5. Lieferungen
5.1. Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend.
5.2. Betriebsstörungen aller Art beim Auftragnehmer oder dessen Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks und sonstige, von ihm nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass deswegen dem Kunden Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zustehen.
5.3. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Lieferungen behandelt werden.
5.4. Für einen Rücktritt des Bestellers vom Vertrag bei auffälligem Lieferverzug ist grobes Verschulden des Auftragnehmers sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist Voraussetzung. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

6. Gefahrenübergang
6.1. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt in jedem Fall mit Übergabe der Ware an den Transporteur, an die Post oder Bahn, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen wie Zinsen und Betreibungskosten aus allen Lieferungen dessen Eigentum.
7.2. Der Kunde ist lediglich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiter zu veräußern. Diese Berechtigung besteht jedoch nicht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder erkennen muss, dass er die Forderung des Auftragnehmers bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
7.3. Der Kunde tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen schon jetzt unwiderruflich an den Auftragnehmer ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen des Auftragnehmers entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderungen in seinen Büchern zu vermerken.
7.4. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung der Vorbehaltsware ist während der Dauer des Eigentumsrechtes des Auftragnehmers unzulässig. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum des Auftragnehmers sind unverzüglich zu melden, der Kunde hat alles zur Abwehr derartiger Zugriffe Dritter Erforderliche auf seine Kosten zu unternehmen und den Auftragenehmer hinsichtlich aller Kosten aus der Wahrung seiner Eigentumsansprüche gegenüber Dritten, insbesondere hinsichtlich der Kosten eines allfälligen Exszindierungsprozesses, schad- und klaglos zu halten.
7.5. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Der Kunde tritt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadenersatzansprüche im voraus an den Auftragnehmer ab.
7.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet wird, der Kunde seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt. Das Recht des Auftragnehmers auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt jedoch in jedem Fall bestehen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ausschließlich dann als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
7.7. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer über den Verbleib oder eine allfällige Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, unter Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers, Auskunft zu geben.
Jeder Verstoß des Kunden gegen diese Verpflichtung berechtigt den Auftragnehmer, von ihm eine Konventionalstrafe in der Höhe von EURO 1.500.- einzuheben
7.8. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Auftragnehmers aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Warenrücknahme ist der Auftragnehmer berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

8. Rechnungen und Zahlung
8.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Weg an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zu versenden.
8.2. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag unverzüglich nach Rechnungseingang, spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sämtliche Zahlung gelten erst mit Eingang auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers als schuldbefreiend geleistet.
8.3. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig.
8.4. Eingeräumte Rabatte, Boni, etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.
8.5. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Alle zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht fälligen Forderungen gegen den Kunde werden ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
8.6. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen des Auftragnehmers, unabhängig ob externer oder interner Aufwand, verpflichtet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder wahlweise für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder eine geeignete teilweise oder vollständige Zahlungsabsicherung zu verlangen, ohne dass es hierfür einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Alle sonstigen Rechte des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.
8.7. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
8.8. Fällige Gegenforderungen können gegen Ansprüche des Auftragnehmers nur dann aufgerechnet werden, wenn dieser die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen worden ist.
8.9. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Kunde die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern. Die Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers ruhen, solange der Kunde fällige Rechnungen nicht bezahlt.
8.10. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auslieferung jeder bei ihm bestellten Ware solange zu unterlassen, bis der Kunde sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung dem Auftragnehmer gegenüber bestehenden Verpflichtung erfüllt hat.
8.11. Alle Zahlungen an den Auftragnehmer sind ohne Rücksicht auf gegenteilige Widmung zuerst auf Kosten und Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung des Auftagnehmers anzurechnen.

9. Beanstandungen, Gewährleistung
9.1. Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw. Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens jedoch 8 Wochen nach Empfang der Ware und spätestens 14 Tage ab deren Entdeckung anzuzeigen.
9.2. Ein allfälliger Anspruch auf Gewährleistung ist stets vom Kunden zu beweisen, der zum Ersatz aller Kosten für nicht berechtigte oder nicht fristgerechte Mängelrügen verpflichtet ist.
9.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang.
9.4. Der Auftragnehmer haftet nur für Material- und Verarbeitungsfehler. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts und der Ausrüstung rechtfertigen keine Mängelrüge.
9.5. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl Mängelbehebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware.
9.6. Hat der Kunde die Ware ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers bereits weiter veräußert, be- oder verarbeitet, so entfallen seine Gewährleistungsansprüche. Kann der Kunde jedoch nachweisen, dass er den Mangel nicht hätte erkennen können oder, dass die Veräußerung, Be- oder Verarbeitung zur Abwendung eines größeren Schadens erforderlich war, so kann er eine entsprechende Minderung des Kaufpreises (maximal um den Verkaufspreis) verlangen.
9.7. Bei Fehlmengen ist der Auftragnehmer berechtigt, zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift zu wählen. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.
9.8. Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbehebung oder Anerkenntnis, auch im Falle der Einsetzung von Neuteilen in die Hauptlieferung, weder für die Hauptlieferung, noch für nachgebesserten Teile verlängert.
9.9. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; Regressansprüche, die sich aus eine Inanspruchnahme des Auftraggebers durch seinen Kunden ableiten, sind ausgeschlossen.
9.10. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Auftragnehmer zurückgesandt werden.
9.11. Reparaturen können nur an gereinigten Bekleidungsstücken vorgenommen werden. Sollten ungereinigte Bekleidungsstücke zur Reparatur übergeben werden, so hat der Auftragnehmer das Recht dem Kunden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
9.12. Eine Mängelrüge berechtigt den Auftraggeber nicht die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.
9.13. Für Waren, die vereinbarungsmäßig als "Ware zweiter Wahl", Restposten, Sonderposten oder ähnliches verkauft worden ist, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen etwaiger Qualitätsmängel zu.

10. Schadenersatz und Produkthaftung
10.1. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist mit Ausnahme von Personenschäden auf Fälle von Vorsatz und krass grob fahrlässigem Handeln beschränkt. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verhaltens trägt der Kunde.
10.2. Ausgeschlossen ist - soweit gesetzlich zulässig - insbesondere auch jeglicher Ersatz von reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden und Verlusten bzw. Folgeschäden aller Art sowie entgangenem Gewinn. Die Haftung des Auftragnehmers ist generell auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und wertmäßig mit dem Wert der (Teil-)Lieferung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach zwei Jahren ab Gefahrenübergang. Wird eine Bestellung aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt. Der Kunde hat den Auftragnehmer bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten.
10.3. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen den Auftragnehmer richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Musterberechnung, gewerbliche Schutzrechte
11.1. Muster werden, soweit sie zum Wiederverkauf verwendbar sind, zum vollen Preis berechnet.
11.2. Für vom Kunden beigebrachte Schnitte und Muster kann, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde oder es sich nicht um bereits geschützte Muster handelt, kein gewerblicher Rechtsschutz eingeräumt werden.
11.3. Die Weitergabe und Verwendung der vom Auftragnehmer entwickelten Schnitte und Modelle bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers.

12. Elektronische Post und Werbung
12.1. Als "elektronische Informationsübermittlung" gilt die Übermittlung von Informationen per Telefon, eMail (elektronischer Post), Fax, SMS, EDIFACT, etc.
12.2. Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten und Sie dies nicht abgelehnt haben, behalten wir uns vor, Ihnen auf Grundlage von § 107 Abs. 3 TKG Informationen über Produkte aus unserem Sortiment, Preise und Informationen über Reindl per E-Mail zuzusenden. Dies dient der Wahrung unserer im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer werblichen Ansprache unserer Kunden. Sie können diese Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit problemlos und kostenfrei durch eine Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ablehnen.
12.3. Der Kunde hat die Möglichkeit der Zustimmung zur Zusendung von Direktwerbung per elektronischer Post durch schriftliche Mitteilung oder durch Eintrag der betreffenden eMail-Adresse auf https://www.reindl.at/reindl-nl-abbestellen/ zu widersprechen.
12.4. Ungeachtet einer solchen Willenskundgebung ist der Auftragnehmer vor, während und nach Vertragsende berechtigt Nachrichten zur Wahrung seiner Vertrags-, Warn-, Sorgfalts-, Aufklärungs- oder Informationspflichten per elektronischer Post zu übermitteln.

13. Datenschutz
13.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die sie als Kunde im Rahmen einer Anfrage bzw. eines erteilten Auftrages an uns übermitteln, sei es über unsere Website, über unseren Onlineshop, per E-Mail, postalisch, mündlich oder auf einem anderen Weg. Diese Daten benötigen wir für die ordnungsgemäße Durchführung und Abwicklung einer erfolgreichen Geschäftsbeziehung mit unseren Geschäftspartnern.
13.2. Wir informieren Sie, dass die personenbezogenen Daten auch nach Beendigung von Geschäftsbeziehungen zumindest bis zum Ende gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Fristen insb. Produkthaftungsfristen gespeichert bleiben.
13.3. Der Auftragnehmer schützt und respektiert die persönlichen Daten des Kunden und deren Sicherheit. Der Auftragnehmer kann jedoch nicht für die Sicherheit von online übertragenen Informationen und Zahlungen garantieren. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden aus der Nutzung elektronischer Übertragungsmittel, insbesondere für Schäden aufgrund von Fehlern oder Verzögerungen bei der Zustellung von Nachrichten oder Manipulationen durch Dritten oder Software oder Übertragung von Viren.

14. Höhere Gewalt
14.1. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das außerhalb unseres Einflussbereiches liegt und von uns nicht vorhergesehen werden konnte und entweder die Erfüllung des Vertrages oder die beiderseitig vorausgesetzte Nutzung des Vertragsgegenstands verhindert, wesentlich erschwert oder unwirtschaftlich macht, wie insbesondere Streik, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Terrorismus, Cyberkriminalität, Naturkatastrophen oder Naturereignisse wie z.B. Nieder- oder Hochwasser, Eis, Sturm, Energiemangel, Transport- und Verzollungsverzug, behördliche Verfügungen, sowie alle Maßnahmen, Auswirkungen oder Ereignisse in Zusammenhang mit Seuchen, Epidemien oder Pandemien (insb. COVID-19), oder andere vergleichbare Fälle.
14.2. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Leistungsfrist um die Dauer der höheren Gewalt und einer zusätzlichen angemessenen Nachfrist zu verlängern. Ebenso behalten wir uns im Falle höherer Gewalt vor, falls nötig nach vorheriger Absprache den vereinbarten Kaufpreis zu verändern. Weiters sind wir berechtigt, vom Vertrag, unabhängig von der Fristverlängerung, während der Dauer der höheren Gewalt mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
14.3. Der Kunde kann aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsrücktritt sowie der Leistungsfristverlängerung keinerlei Rechte gegen uns geltend machen, insbesondere sind Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtstitel auch immer soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines allfälligen Wegfalls der Geschäftsgrundlage und damit zusammenhängender Ansprüche.
14.4. Die zuvor genannten Regelungen gelten auch, wenn bei unserem Hersteller, Zulieferanten, oder Erfüllungsgehilfen ein Fall höherer Gewalt eintritt.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Kunden dem Auftragnehmer gegenüber ist St. Willibald.
14.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) wird jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
14.3. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für St. Willibald zuständigen Gerichtes vereinbart.

Versionsanmerkung: Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (ALLG 014) Version 06.2022; Ersetzt Version 03.2019; Ergänzung, Pkt. 14 (höhere Gewalt).

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ÖFFNUNGSZEITEN BÜRO:

Reindl Gesellschaft m.b.H. Gewerbepark 6, 4762 Sankt Willibald, Österreich

Montag bis Donnerstag  07:00 - 12:00 und 12:30 - 15:30 Uhr  |  Freitag  07:00 - 12:30 Uhr


ÖFFNUNGSZEITEN WERKSVERKAUF:

Reindl Gesellschaft m.b.H. Gewerbepark 6, 4762 Sankt Willibald, Österreich

Montag / Donnerstag:  07:30 - 12:00 |13:00 - 15:30 Uhr

 Dienstag / Mittwoch/ Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr